Die krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich möglich
30. April 2010 | Von masterX | Kategorie: Beruf & KarriereEine krankheitsbedingte Kündigung ist eine wichtige Unterkategorie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie gehört zu den Kündigungen, die sich auf personenrelevante Eigenschaften beziehen.
In Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Auch im Arbeitrecht sind damit wichtige Handlungsgrundlagen niedergeschrieben, um im Fall des Falles Entscheidungen treffen und begründen zu können.
Gerade das Thema Kündigung ist ein wichtiges Thema, welches unzählige Vorschriften enthält, um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend regeln zu können. Hierfür existieren auch drei verschiedene Kündigungsgründe, die Anwendung finden können: Die betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung. Letztere meint auch eine krankheitsbedingte Kündigung, insofern der Arbeitnehmer auf Dauer nicht arbeitsfähig sein wird.
Oftmals hängt die aufgetretene Krankheit auch mit dem Arbeitsumfeld zusammen, so dass eine zukünftige Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz ohnehin nicht durchführbar wäre. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist natürlich an ganz spezielle Voraussetzungen gebunden, die vom Gesetzgeber vorgegeben wurden und im Streitfall vor Gericht geprüft werden müssen.
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