Eine personenbedingte Kündigung muß exakt begründet sein
24. April 2010 | Von sonnenfee | Kategorie: Beruf & KarriereEine personenbedingte Kündigung ist eine von drei verschiedenen Kündigungsgründen bei Arbeitnehmerverhältnissen. Sie knüpft an ganz bestimmte Voraussetzungen an, die jeweils erfüllt sein müssen.
In Deutschland existiert für nahezu jedes rechtlich bedeutsame Geschehen ein Gesetz. Man unterscheidet das Öffentliche Recht, das Zivilrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. Weiterhin existieren noch eine Unzahl an Rechten, die alle durch den Gesetzgeber in schriftlicher Form dokumentiert sind. Die Gesetze sollen das Miteinander der Menschen regeln und das Verhältnis der Menschen zum Staat.
Ein Bereich des Zivilrechts ist das Arbeitsrecht. Hier wird genau geregelt, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben und wie sich diese auswirken. Gerade beim Thema Kündigung ist eine genaue Gesetzeslage unumgänglich. Neben der verhaltensbedingten und der betriebsbedingten Kündigung stellt die personenbedingte Kündigung eine weitere Form dar.
Die personenbedingte Kündigung findet beispielsweise Anwendung bei fehlender Eignung des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner auszuübenden Tätigkeit. Jedoch auch eine lang anhaltende Krankheit kann hierbei ein Kündigungsgrund sein. In jedem Fall sollte eine juristische Beratung stattfinden.
Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren: