Gefahrgut befördern? ADR-Schein!

25. März 2010 | Von tecman | Kategorie: Technik & Verkehr

Beim Gefahrgutführerschein, dem so genannten ADR-Schein, handelt es sich um eine Erlaubnis zur Beförderung von Gefahrgut. Er kann durch Teilnahme an speziellen Lehrgängen erworben werden.

Der ADR-Schein ist für viele Berufskraftfahrer unumgänglich. Bevor man zur Prüfung zugelassen wird, erfolgt eine Schulung, bei der es sich entweder um einen Grundkurs (für die Gefahrgutklassen zwei bis sechs) oder um einen Aufbaukurs (Gefahrgutklasse eins oder sieben beziehungsweise Führen von Tankfahrzeugen) handelt. Die Prüfung selbst wird von verschiedenen Institutionen abgenommen und ist im Falle des Bestehens fünf Jahre lang gültig. Nach Ablaufen dieser Frist wird der ADR-Schein durch einen Auffrischungskurs und anschließender Neuprüfung verlängert.

In der Prüfung zum ADR-Schein muss der Prüfling einen Fragebogen mit 30 Fragen innerhalb von 45 Minuten bearbeiten. Mindestens 25 von 30 Fragen müssen hierbei richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen. Im Aufbau- oder Auffrischungskurs verlangt die Prüfung lediglich 11 von 15 korrekt beantwortete Fragen. Wenn man eine Prüfung zum Führen von Tankfahrzeugen ablegt, so besteht diese aus 24 Fragen, von denen 20 Fragen richtig beantwortet werden sollten.

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