Kündigung wegen Eigenbedarf muss richtig formuliert sein

27. April 2010 | Von | Kategorie: Bauen & Wohnen, Beruf & Karriere

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an ganz spezielle gesetzliche Vorgaben geknüpft. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen nicht vor, kann die Kündigung rechtlich unwirksam sein.

Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern kann völlig ruhig und entspannt verlaufen. Allerdings gibt es auch die Fälle, in denen es Schwierigkeiten gibt. Häufig ist dies so, wenn eine Partei ihren Vertragspflichten nicht mehr entsprechen kann. Vonseiten des Mieters liegt dies häufig vor, wenn die Miete nicht pünktlich oder gar unregelmäßig bezahlt wird.

Aber auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann den Mieter aus seiner Sorglosigkeit reißen. Meist unvorbereitet trifft diese beim Mieter ein und sorgt für akute Aufregung, muss er doch nun bald seine Mietwohnung räumen. Eigenbedarf meint die Inanspruchnahme der Mietsache vom Vermieter selbst. Dieser will nun selbst Nutznießer werden und muß dementsprechend dem Mieter kündigen. Eigenbedarf ist möglich, wenn die Mietwohnung quasi mit zum Haus des Vermietrs gehört und nur eine bestimmte Größe aufweist.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sollte allerdings genauestens auf ihre Rechtswirksamkeit überprüft werden, denn diese ist – wie erwähnt – an ganz bestimmte Kriterien geknüpft.


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