Verhaltensbedingte Kündigung rettet den Betriebsfrieden

21. April 2010 | Von | Kategorie: Beruf & Karriere

Man hört immer wieder, dass Personen ehemalige Arbeitgeber verklagen, weil sie eine verhaltensbedingte Kündigung bekommen haben. Z. B. die Bäckereiverkäuferin, die ein Brötchen genommen hat.

Es gibt zahlreiche Gründe dafür, einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte Kündigung zu präsentieren. Ob dieser eine Abmahnung vorausgehen muss oder ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist, hängt vom jeweiligen Grund ab. Gegebenenfalls muss dem Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass er ein widriges Verhalten an den Tag gelegt hat.

Auch die Stellung der betroffenen Person spielt eine Rolle. Vorgesetzte müssen ein gutes Beispiel abgeben und sind bei gewissen Regelverstößen in ihrer Position nicht mehr vertrauenswürdig. Viele Kündigungsgründe entstehen durch falsches Verhalten auf der zwischenmenschlichen Ebene. Beleidigung von Mitarbeitern oder Kunden, das Beschimpfen des Vorgesetzten und Mobbing stiften Unfrieden und vergiften auf Dauer das Betriebsklima ebenso, wie Mitarbeiter, die durch mangelhafte Arbeitsleistung immer wieder für Fehler sorgen und sogar finanzielle Schäden in einer Firma verursachen können.

Vertragsbrüche, Drohungen, Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung und Internetsurfen oder private Telefonnutzung können eine verhaltensbedingte Kündigung herbeiführen. Straftaten wie Diebstahl oder Unterschlagung berechtigen zur sofortigen Kündigung.


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